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Details Feuerschale Schwarz - Art. 853

Mietvorgang

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Eine Feuerschale in matt schwarz ist ein wahrer Eyecatcher auf Ihrer Veranstaltung, und gestaltet ein angenehmes Klima an kühlen Sommerabenden - mit einer Feuerschale schaffen Sie Wohlfühlatmosphäre Atmosphäre auf Ihrer Party oder Veranstaltung.

Dieser Artikel betrifft AGB Spielgeräte Verleih

1. Allgemein: Diese Geschäftsbedingungen gelten verbindlich für alle Geschäfts- Beziehungen und Rechtsgeschäfte mit dem Karaokeverleih München oder/und Partyverleih München (Ralph Lun – Seidlstr. 39 - 82418 Murnau am Staffelsee). Etwaige davon abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Alle gemieteten Gegenstände bleiben Eigentum des Karaokeverleih München oder/und Partyverleih München.

2. Abschluß des Vertrages: Alle Angebote des Spielgeräte Verleih München sind immer unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst mit Ausführung der Lieferung bzw. Abholung zustande. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen sowie die Berichtigung von Schreib-, Druck- und Rechenfehlern und Irrtümer bleiben vorbehalten. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zum Auftrag bedürfen der Schriftform und sind nur gültig, wenn der Spielgeräte Verleih München sie schriftlich bestätigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist der Spielgeräte Verleih München berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.

3. Kautionen und Preise: Die Miet-Preise beziehen sich immer auf 24 Stunden und sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Bruttopreis incl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Diese gelten als freibleibend. Irrtümer vorbehalten. Preisänderungen auf Grund von z.B. Wechselkursschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Spielgeräte Verleih München aktualisiert seine Preis-Datenbank so oft wie möglich. Falls sich ein Preis erhöht hat, informiert er den Käufer und wartet vor Auftragsausführung seine Zustimmung ab.

4. Mietzeit: Die Mietzeit beginnt für den Kunden mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Abholung der vorbestellten gemieteten Ware durch den Kunden. Die Mietzeit endet zum im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Abholung beim Kunden bzw. bei Rückgabe durch den Kunden am vereinbarten Ort. Die Mindestmietzeit beträgt 24 Stunden. Trifft das beauftragte Logistik-Unternehmen den Mieter zum vereinbarten Rückholzeitpunkt nicht an, so verlängert sich der Mietzeitpunkt bis zum tatsächlichen Abholzeitpunkt. Lieferzeit und Rückholzeitpunkt müssen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr liegen. Kautionen werden dem Mieter nach Wiedereingang der Geräte inklusive allen Zubehörs in unversehrtem Zustand zurückgezahlt. Bei verspäteter Rückgabe der Geräte wird ein zusätzlicher Mietbetrag nach Maßgabe der gültigen Preisliste des Spielgeräte Verleih München fällig, der von der Kaution einbehalten wird. Restbeträge werden sodann dem Mieter erstattet, eventuelle Minusbeträge mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung gestellt.

5. Haftung: Spielgeräte Verleih München übergibt die im Mietvertrag aufgelisteten Gegenstände und Geräte in einwandfreiem und funktionierendem Zustand. Die Einweisung in die Handhabung der Gerätschaften erfolgt bei Übergabe durch einen Mitarbeiter des Spielgeräte Verleih München. Dabei kann sich der der Mieter von der Funktionalität der gesamten gemieteten Gerätschaft überzeugen. Dies erkennt der Mieter dann durch seine Unterschrift im Mietvertrag an. Der Mieter / Kunde haftet bei Rückgabe defekter Mietgegenstände in voller Höhe des Widerbeschaffungswertes oder der entstandenen Reparaturkosten.
Darüber hinaus wird der Spielgeräte Verleih München Rechtsmittel einlegen und/oder Gebühren erheben, wenn der Kunde/Mieter die Mietgegenstände überhaupt nicht zurückgibt (z.B. wegen Diebstahl während des Ausleihzeitraumes). Der Kunde/Mieter ist dann verpflichtet, dem Vermieter den Wiederbeschaffungswert des Mietgegenstandes abzüglich der hinterlegten Kaution zu entrichten. Gibt der Kunde die gemieteten Gerätschaften & Zubehör defekt oder beschädigt zurück, so wird der Spielgeräte Verleih München die Kaution zunächst einbehalten und die defekten/beschädigten Mietgegenstände reparieren lassen. Im Falle der Unmöglichkeit bzw. Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte kaufen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so erhält der Kunde die Differenz erstattet.

6. Storno durch den Kunden: Der Kunde hat die Möglichkeit, bis zu 14 Tage vor Vertagsantritt ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten ohne dabei Stornogebühren bezahlen zu müssen. Beträgt der Zeitraum bis zum vereinbarten Vertragsantritt weniger als 14 Tage, betragen die anfallenden Stornogebühren 50% der netto-Miete zzgl. 19% MWSt.. Erfolgt ein Storno durch den Kunden 48 Stunden oder weniger vor Lieferbeginn, wird der volle Mietpreis fällig. Es erfolgt in diesem Fall keine (auch nicht teilweise) Erstattung des Mietpreises.

7. Pflichten des Mieters: Der Mieter hat unmittelbar nach Empfang der Geräte diese auf Unversehrtheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Er verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang mit den Mietgegenständen. Er haftet in jedem Fall für alle Schäden. (Siehe Punkt 3 und Punkt 5) Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nicht zurückgegebenes oder verlorenes Zubehör wird dem Mieter zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

8. Haftungsausschlüsse: Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Spielgeräte Verleih München keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluß betrifft insbesondere: Nichtzustandekommen des Mietvertrages z.B. wegen: - 1. Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden. 2. wegen unvorhersehbarer Verzögerung der Hinlieferung, 3. Störungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall und/oder entgangener Gewinne. 4. Etwaige Ansprüche Dritter bei Öffentlichen Veranstaltungen ( z.B. GEMA ) gehen zu Lasten des Veranstalters.

9. Mängelrügen: Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind dem Spielgeräte Verleih München unverzüglich nach Erhalt der Lieferung telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Der Mieter überprüft daher sofort nach Erhalt die Geräte auf Unversehrtheit und Vollständigkeit. Dem Vermieter ist im Falle von Mängeln Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterläßt der Mieter die sofortige Benachrichtigung des Spielgeräte Verleih München (per Telefon, Fax oder e-Mail) über etwaige Mängel, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadenersatz ausgeschlossen.

10. Zahlungsbedingungen: Zahlungen haben bar bei Abholung der Waren zu erfolgen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich vereinbart worden ist. Skontoabzug oder ein Abzug aus sonstigen Gründen ist unzulässig. Mietgebühren sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bei Mietgeräte/Zubehör-Übergabe im Vorraus zu entrichten.

11. Sonstiges Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass der Spielgeräte Verleih München seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden personenbezogenen Daten speichert und automatisch verarbeitet. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Änderungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort ist der Firmensitz des Party-Verleih-München. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

12. Nichtzustandekommen des Mietvertrages: Dies ist z.B. der Fall bei: wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Kunden, - wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Geräte von Vormietern oder - wegen unvorhersehbarer Verzögerungen der Hinlieferung 2. Auftretende Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes.3. Jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne. Etwaige Ansprüche Dritter (z.B. GEMA) bei öffentlichen Veranstaltungen, gehen zu Lasten des Veranstalters!

München, den 19. März 2014

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